Bei der angegebenen Adresse handelt es sich um ein kleineres Industrieareal, auf dem sich 2 größere Hallen befinden. Das Areal hat eine Größe von ca. 100 x 100 m.
Eigentümer / Pächter dieses Grundstücks ist die Firma [bedrijf 4] ., Ltd. Die rechte der beiden Hallen wurde zu 2/3 von der Firma [bedrijf 2] ., Ltd. angemietet (Fotos Anlage 8).
In der Halle war ein kleiner Bereich als Bürofläche abgetrennt sowie ein ca. 4x8 m größer Bereich für die Überprüfung / Tests von Solarmodulen. (Anlage 9)
Er konnten keine Produktionsanlagen festgestellt werden.
Der General Manager der Firma [bedrijf 2] ., Ltd., Herr [naam 4] , erklärte, dass in Thailand lediglich der Verteilerkasten (junction box) (Anlage 10) und das Anschlusskabel (PHOTOVOLTAIC CABLE) (Anlage 11) an den Solarpaneele montiert würden.
Das Anschlusskabel würde in Thailand von einem thailändischen Hersteller gekauft.
(…)
Anmerkung:
Eine Internetrecherche zu den Daten / der Spezifikation des Anschlusskabels ergab einen thailändischen Hersteller (Anlage 15).
Eine weitere Internetrecherche (Anlage 16) ergab, dass es sich bei dem verbauten Verteilerkasten um ein Produkt der Firma [bedrijf 5] Ltd., VR China, handelt. Dies deckt sich auch mit den in [plaats 2] vorgefundenen Kartonagen. (Anlage 17- / 17-2).
Die Vertreter der zuvor genannten erklärten, dass die Module (Rahmen mit den bereits eingebauten Solarzellen) aus der VR China nach Thailand importiert worden seien und dass zum Zeitpunkt der angeblichen Produktion die in [plaats 6] gelegene Firma nicht geeignet gewesen sei, für eine PV (= Photo Voltaic) Produktion. (Anlage 14 Seiten 2 + 24 – Emails vom 02.09.2014 von [@]).
Aufgrund der Feststellungen wurde das in Deutschland vorgelegte Ursprungszeugnis durch das Department of Foreign Trade für ungültig erklärt und die Eingangsabgaben nacherhoben.”