3.30.[dhr. B.] en [dhr. C.] hebben elkaar in het bijzijn van een advocaat, Rechtsanwalt Güldenpfenning, op 14 december 2016 te Dortmund gesproken. De verklaring van [dhr. C.] is in zijn bijzijn gedicteerd (maar niet door hem ondertekend). [dhr. C.] heeft volgens de verklaring het volgende - voor zover van belang - verklaard:
"Herr [dhr. C.] erklärt folgendes, was mit seinem Einverständnis diktiert wird:
Im Frühjahr 2016 hatte ich bereits Zahlungsschwierigkeiten. Ein Herr [E] hatte eine Forderung gegen mich in Höhe von 80.000,00 €. Er wies einen Duisburger Rechtsanwalt an, in die Pfändung zu gehen, welcher dieses über einen niederländischen Rechtsanwalt tätigte. Dieser sollte einfach zwei Schiffe pfänden.
Herr [dhr. C.] erklärt, dass in Holland die Situation wohl so ist, dass man erstmal vorläufig pfänden kann aber dann das Eigentum nachweisen muss.
Der Rechtsanwälte pfändete direkt die Santiano und ein anderweitig betroffenes Boot.
Herr [dhr. C.] erklärt, dass die Eigentumsverhältnisse egal sind und dies zulässig ist, insbesondere im Falle der Versteigerung das Eigentums nach niederländischem Recht seiner Neinung nach erlischt.
Da derart die Schiffe kurz vor der Versteigerung standen und ich die "Dosen" wieder in das Eigentum zurückführen wollte, sprach ich mit Herrn [dhr. D.] . Dieser bot an, für beide Schiffe145.000 € bruto zu zahlen, wobei ich mir vertraglich ausdrücklich die Option offen gehalten habe, bis zum 31.10. die Schiffe wieder "freizukaufen".
Es wurden damals schriftliche Kaufvertrage geschlossen, welcher ich dabei habe und gleich eine Kopie überlassen werde.
Herr [dhr. D.] kaufte die 2 Boote und zahlte dann 80.000,00 € an [E] und den Rest an mich. Der Duisburger Anwalt gab daraufhin die Pfändung frei. (Rechtsanwalt von [E] )
Ich habe bewusst den Kaufpreis mit [dhr. D.] gering gehalten, damit der Rückkauf für mich einfacher war. Es gibt auch Rechnungen, welche ich per E-Mail übermitteln kann.
Ich hatte damals eine Geschäftsbeziehung mit [dhr. D.] . Herr [dhr. A] hatte auch mal ein Boot bei mir, die Pandorra. Was dann aber passierte zwischen [dhr. D.] und [dhr. A] ist mir nicht bekannt. Klarstellen möchte ich noch, dass ich im Rahmen der Vertragsverhandlung mit Herrn [dhr. D.] , Herrn [dhr. D.]
zweifelsfrei gesagt habe, dass ich em Rückkaufsrecht deshalb benötige, weil Herr [dhr. B.] Eigentümer bzw. das Schiff sicherungsübereignet ist. Dies wusste Herr [dhr. D.] somit bei Vertragsabschluss, dennoch hat er die 145.000,00 € gezahlt bzw. zum Teil an [E] und den Rest an mich.
(…)
Herr [dhr. D.] hat das Schiff gar nicht bei mir abgeholt, sondern ich habe es weiter verchartert. Ich habe das Boot sogar bis Ende Oktober zum Ende der Saison weiter verchartert. Deshalb war ich auch besonders verärgert, als das Boot plötzlich weg war. Ich wusste damals nicht, als ich den Vertrag mit [dhr. D.] machte, dass dieser sofort das Boot an [dhr. A] veräußert hat. Der [dhr. A] hatte ein Boot bei Starsails als Eigentümer, welches durch Starsails vermietet wurde.
Auch das Boot Santiano war immer bei mir im Hafen, ich kann mir gar nicht erklären, warum es bei Starsails stand. Ich kann nur vermuten, dass wir, wie üblich, einen Austausch der Schiffe gemacht haben. Wenn z. B. ein Boot von mir kaputt war, habe ich mir eins von Starsails geliehen und umgekehrt. Dies um die Vermietung aufrechtzuerhalten.
Warum Herr [dhr. D.] jedoch dabei war die Schiffsnamen zu entfernen bzw. das getan hat, kann ich mir auch nicht erklären. Herr [dhr. D.] und Herr [dhr. A] kennen sich sehr sehr gut. Ich bin auch davon überzeugt, dass der Herr [dhr. D.] ggfls. dem Herrn [dhr. A] gesagt hat, dass Herr [dhr. B.] Eigentümer des Schiffes ist bzw. dieser dies ihm hätte sagen müssen, denn ich habe ihn ja noch darauf hingewiesen, dass Herr [dhr. B.] Eigentümer des Schiffes ist. Dies war ja auch der Grund, warum ich mir die Rückübertragung in dem Kaufvertrag vorbehalten habe bis zum 31.10.2016.
Das Boot Santiano war bis zum Verkauf bei mir versichert, ich habe auch Versicherungsunterlagen, welche ich zur Verfügung stellen kann. Diese werde ich heute Abend per E-Mail versenden.
Ich möchte von mir aus noch etwas zur Konstruktion sagen. Man empfahl mir vor ca. 2 Jahren aus der Einzelfirma [dhr. C.] eine GmbH zu gründen. Diese war jedoch erst im Gründungsstadium, so dass der Kaufvertrag mit Herrn [dhr. D.] z.B. mit der Firma [dhr. C.] Yachtcharter abgeschlossen
wurde. Auch wurde der Investitionsvertrag und Sicherungsübereignungsvertrag mit der Firma Yachtcharter [dhr. C.] und nicht mit der Thinius GmbH geschlossen. Ich ware auch bereits dahingehend noch eine neue Vereinbarung mit Herrn [dhr. B.] zu schließen bzw. das zu bestätigen."