Uitspraak
Rechtbank Rotterdam
Hanjin Shipping Europe GmbH & Co. KG(hierna: Hanjin Europe),
1.De procedure
2.Het verzoek
3.De feiten
- ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maβgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).
- in welchem Land sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Schuldnerin befindet (Art. 3 Abs. 1 EulnsVO) und ob ggf. in einem anderen Mitgiledstaat bereits em Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet wurde.
- ob zwei der drei Schwellenwerte des § 22 a Abs. 1 InsO erreicht sind und wer als Mitglied eines vorläufigen Gläubigerausschusses nach Maβgabe der §5 21 Abs. 2 S. 1 Nr. la, 67 Abs. 2 InsO in Betracht kommt und zurAnnahme des Amtes bereit ist.