Tot de gedingstukken behoort een brief van 7 maart 2005 van [E] International AG aan de heer [persoonsnaam], Kantonale Steuerverwaltung te [plaatsnaam 3], Zwitserland. In deze brief is - voor zover van belang - het volgende vermeld:
“(…)
2. Geplante Transaktionen
Die Strukturierung für den Geflügeleinkauf am Beispiel brasilianischen Ursprungs ist wie folgt geplant (s. auch untenstehende Grafïk und nachfolgende zahlenmässige Zusammenfassung):
In einem ersten Schritt verkaufen die brasilianischen Produzenten (,,BR-PROD-CO”) das
Geflügel zu einem Marktpreis von z.B. EUR 1.35 / kg (CFR Rotterdam, d.h. exkl. Zoll) an
eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft ,,CH-AG” (es ist beabsichtigt, die CH-
AG mit dem Namen [D] AG zu gründen und die Gesellschaft wird Ihren Sitz
an folgender Adresse haben: [adres 1] [plaatsnaam 3]). Eine physische Lieferung des
Geflügels in die Schweiz findet dabei nicht statt.
Die CH-AG wird direkt oder indirekt von Personen aus dem Gesellschafterkreis der in
Deutschland ansässigen [A] gehalten. Eventuell wird zusätzlich noch eine CH-Holding
gegründet, welche sich massgeblich an der CH-AG beteiligen wird. Die CH-Holding würde
diesfalls auch von Personen aus dem Gesellschafterkreis der in Deutschland ansässigen
[A] gehalten.
2. Die CH-AG veräussert die Ware zurück an eine brasilianische Vermittlungsgesellschaft
(,,BR-CO”) zu einem Preis von z.B. EUR 3.25 / kg (CFR Rotterdam, d.h. exkl. Zoll). BR-
CO ist eine von den übrigen Gesellschafen unabhängige Gesellschaft, mit Sitz in Brasilien
oder Uruguay (aus Gründen von devisenrechtlichen Kontrollen).
3. Die brasilianische BR-CO (resp. die Gesellschaft in Uruguay) veräussert das Geflügel an
eine bereits existierende operative IMPORT-EU zu einem Preis von z.B. EUR 3.30 / kg
(CFR Rotterdam). Die IMPORT-EU ist dabei eine in Deutschland ansässige GmbH, welche
ebenfalls von Personen aus dem Gesellschafterkreis der in Deutschland ansässigen [A]
gehalten wird. Die IMPORT-EU verzollt die in Rotterdam eingeführte Ware, wobei der
Zoll gestützt auf die VO (EG) 1484/95 für solche Geflügelfleischimporte unabhängig vom
Einkaufspreis immer mind. EUR 1.024 / kg (Basis-Zollsatz) beträgt.. Möglicherweise werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere IMPORT-EU-Gesellschaften eingeschaltet, welche den Import anstelle der bestehenden IMPORT-EU vornehmen. Bei diesen Gesellschaften würde es sich ebenfalls nicht um Offshore Gesellschaften handeln.
Das Geflügel wird physisch von Brasilien in die EU geliefert.
4. Die IMPORT-EU veräussert dasselbe Geflügel zurück an die CH-AG zu einem Preis von
z.B. EUR 4.40 / kg. Dabei fällt für die CH-AG die holländische Vorsteuer an.
5. Nach Veterinärkontrolle und Verzollung in Rotterdam wird das Geflügel physisch ab Kühlhaus Rotterdam franko Adresse auf den deutschen Markt geliefert. Dabei handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Die CH-AG veräussert das Geflügel an die [A] zu einem Preis von z.B. EUR 2.60 / kg franko.
6. Die [A] veräussert das Geflügel zum Preis von z.B. EUR 2.95 / kg franko an verschiedene Grosshandelsabnehmer.
7. Die CH-AG wird 2-3 Mitarbeiter anstellen (1 Geschäftsführer und 1- 2 (Teilzeit)-
Angestellte). Die geschätzten Personalkosten belaufen sich auf ca. EUR 300,000 p.a., die
dem Aufwand belastet werden und steuerlich abzugsfähigen Aufwand darstellen.
(…)”